Beitragsrichtlinie des Götzer Angelvereins e. V.

Der Mitgliedsbeitrag ist Jahresbeitrag, der gemäß §4 Abs.2 der Satzung 8 Wochen vor Beginn des Betragsjahres fällig wird. Er wird grundsätzlich vom Konto des jeweiligen Mitgliedes abgebucht. Bei Eintritt in den Götzer Angelverein e.V. im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Eintrittsdatum fällig und wird sofort eingezogen. Die Ausgabe der Beitragsmarken erfolgt grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung. Mitglieder, die diesen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, kann ein weiterer Termin vereinbart werden. 

Ab 2018 gelten folgende Beiträge nach § 4 (1) der Satzung:

 

aktiv, nicht Rentner 78,00 €
aktiv Rentner 67,00 €
passiv, nicht Rentner 50,00 €
passiv, Rentner 35,00 €
Kinder und Jugendliche
(Rentner und nicht Rentner siehe Festlegung nach § 4 (4) der Satzung
25,00 €
Fördermitglieder 80,00 €
Markenversand 5,00 €
jede nicht geleistete Arbeitsstunde nach § 5 der Satzung 10,00 €
Mitglieder nach § 4 (2) der Satzung bei Neuaufnahme 0,00 €
Umlage Liegeplatz - Angelkahnliegeplatz 100,00 €
Umlage Liegeplatz - größerer Bootsliegeplatz 150,00 €
Umlage Liegeplatz(Angelkahnliegeplatz) in den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft 200,00 €
Umlage Liegeplatz(größerer Bootsliegeplatz) in den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft 250,00 €
Einmalige Aufnahmeumlage 100,00 €
Ehrungen für persönliche Jubeläen 35,00 €
   



Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16.12 2017