Beitragsrichtlinie des Götzer Angelvereins e. V.
Der Mitgliedsbeitrag ist Jahresbeitrag, der gemäß §4 Abs.2 der Satzung 8 Wochen vor Beginn des Betragsjahres fällig wird. Er wird grundsätzlich vom Konto des jeweiligen Mitgliedes abgebucht. Bei Eintritt in den Götzer Angelverein e.V. im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Eintrittsdatum fällig und wird sofort eingezogen. Die Ausgabe der Beitragsmarken erfolgt grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung. Mitglieder, die diesen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, kann ein weiterer Termin vereinbart werden.
Ab 2018 gelten folgende Beiträge nach § 4 (1) der Satzung:
aktiv, nicht Rentner | 78,00 € |
aktiv Rentner | 67,00 € |
passiv, nicht Rentner | 50,00 € |
passiv, Rentner | 35,00 € |
Kinder und
Jugendliche (Rentner und nicht Rentner siehe Festlegung nach § 4 (4) der Satzung |
25,00 € |
Fördermitglieder | 80,00 € |
Markenversand | 5,00 € |
jede nicht geleistete Arbeitsstunde nach § 5 der Satzung | 10,00 € |
Mitglieder nach § 4 (2) der Satzung bei Neuaufnahme | 0,00 € |
Umlage Liegeplatz - Angelkahnliegeplatz | 100,00 € |
Umlage Liegeplatz - größerer Bootsliegeplatz | 150,00 € |
Umlage Liegeplatz(Angelkahnliegeplatz) in den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft | 200,00 € |
Umlage Liegeplatz(größerer Bootsliegeplatz) in den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft | 250,00 € |
Einmalige Aufnahmeumlage | 100,00 € |
Ehrungen für persönliche Jubeläen | 35,00 € |
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am
16.12 2017